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Das Problem
Bereits seit 2002 besteht für Arbeitnehmer der Rechtsanspruch auf eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung). Regelmäßige Erhebungen zeigen, dass insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen die Beteiligungsquote der Arbeitnehmer zu niedrig ist und die Mitarbeiter sich nicht ausreichend über die bestehenden Ansprüche informiert fühlen. Hierzu hat der Gesetzgeber mit dem 2018 eingeführten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) umfassende Maßnahmen getroffen.
Unsere Erfahrungen mit bestehenden Versorgungskonzepten in verschiedensten Branchen zeigen, dass die Unternehmen mit der Einrichtung durch von ihnen beauftragte Fachleute durchaus zufrieden waren. Im Anschluss wird jedoch der ebenso wichtige langfristige Service häufig nur unzureichend geleistet, so dass dafür erhebliche interne Personalressourcen gebunden werden. Zudem führt dies schnell zu Haftungsrisiken, die dem Arbeitgeber größtenteils nicht einmal bewusst sind.
Zudem verwaltet fast jedes Unternehmen bereits Verträge von verschiedenen Versicherungsgesellschaften aus der Historie. Deren Betreuung wird bei Vorgabe eines bestimmten Versorgungsträgers für neu hinzukommende Verträge und deren Einrichtung durch einen ausschließlich für diesen Anbieter tätigen Vermittler in aller Regel nicht geleistet. Somit muss das Unternehmen die langfristige Verwaltung mit entsprechenden Haftungsrisiken selbst übernehmen.
Die Lösung finden Sie hier...