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Erfahrungen & Bewertungen zu Hanse Finanzmakler

Private Altersvorsorge

Schon lange ist es her, als der Staat noch für eine anständige Rente sorgte und Rentner ihren Ruhestand in vollen Zügen genießen konnten.

Heute ist eines sicher:

  • Wer heute nicht selbst privat vorsorgt, wird später mit sehr wenig Geld auskommen müssen.
  • Wir wollen, dass Sie viele Jahre Ihren Ruhestand genießen können.  Je mehr Kapital Ihnen dafür zur Verfügung steht, desto schöner können Sie die Freizeit als Ruheständler gestalten.
  • Lassen Sie sich vom Staat beim Ansparen Ihrer Zusatzrente unter die Arme greifen. Ihr eigener Sparbetrag wird dadurch effektiv erhöht.

Denn:
Es ist besser, über mehr Geld im Ruhestand zu verfügen und darauf womöglich Steuern zahlen zu müssen, als dann festzustellen, dass die getätigte Vorsorge leider doch nicht ausreicht.

Eine individuell auf Ihre persönliche Situation ausgerichtete Beratung ist die wichtigste Voraussetzung für eine passgenaue Lösung - Produktverkauf von der Stange  ist hier fehl am Platz! Bis zu 30% beträgt die Zinsdifferenz zwischen den besseren und schwächeren Versicherungspartnern. Wir als Versicherungsmakler sorgen dafür, dass Sie sich für den besten  Versicherungspartner entscheiden können.

Gemeinsam bestimmen wir zunächst Ihren persönlichen Versorgungsbedarf, den Sie hier überschlägig ermitteln können. Anschließend stellen die verschiedensten geförderten und privaten Varianten einander gegenüber und finden so den bestmöglichen Weg oder die bestmögliche Kombination für Ihre Altersvorsorge.
Im nächsten Schritt erfolgt die Analyse der verschiedensten Versicherungspartner. Hierzu setzen wir objektive Analyseinstrumente ergänzt durch unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet ein.

Unsere Vorgehensweise ist die Grundlage für eine von uns gelebte, langfristig orientierte Betreuung.  

Wir freuen uns auf Sie!

Sie wünschen erste Informationen zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten? Gleich hier weiter unten werden Sie fündig!


Private Rentenversicherung

  • höchste Flexibilität
  • in der Ansparphase keine Begrenzung des Beitrags
  • Absicherungskomponenten wie Berufsunfähigkeitsversicherung oder Todesfallschutz können integriert werden.
  • Es gilt freie Wahl des Bezugsberechtigten im Todesfall.
  • Im Notfall können Sie auch in der Sparphase über das Vermögen verfügen.
  • Flexible Gestaltung zum Ablauf.  Je nach persönlicher Vorstellung kann die Kapitalzahlung oder Rentenzahlung, wie auch eine Kombination hieraus gewählt werden.
  • Flexible Auszahlungsphase bei einigen Versicherern möglich. Hier bestimmen Sie jedes Jahr aufs Neue, wie viel Kapital Sie sich auszahlen lassen möchten.
  • Besteuerung der Rentenzahlung nach dem Ertragsanteil, die Kapitalauszahlung wird bei Erfüllung bestimmter Kriterien nach dem Halbeinkünfte-Verfahren versteuert.
  • Leider ist das Verfügungsrecht im Ernstfall nicht vor Zugriff von dritter Seite geschützt.

Basis- oder Rüruprente

  • Diese Altersvorsorge eignet sich insbesondere als Basisabsicherung für Selbständige und für Besserverdienende Angestellte.
  • Ansparung mit regelmäßigen Beiträgen oder auch durch Einmalzahlung möglich. Jährliche flexible Einmalzahlung in Verträgen mit regelmäßiger Beitragszahlung sind möglich.
  • In der Ansparphase können Beiträge anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Für 2014 beträgt der absetzbare Anteil 78% der eingezahlten Beiträge.
  • Die Höchstgrenze für Ledige liegt bei 20.000 €, Verheiratete können bis zu 40.000 € einzahlen.
  • Der absetzbare Anteil steigt pro Jahr um 2% bis zum Jahr 2025. Die Grenzen gelten für alle Aufwendungen aus Schicht 1, wie z.B. auch Beiträge zur gesetzlichen  Rentenversicherung oder zu Versorgungswerken, etc.
  • Absicherungskomponenten wie Berufsunfähigkeitsversicherung können integriert werden. Wichtige Grenzen zwischen Absicherung und Sparanteil sind zwingend zu beachten.
  • Im Leistungsfall gilt die Besteuerung von Berufsunfähigkeitsrenten. Die steuerliche Belastung sollte bei der Absicherungshöhe Berücksichtigung finden.
  • Für den Hinterbliebenenschutz im Todesfall gilt das eingeschränkte Bezugsrecht. Zu empfehlen ist die separate Absicherung für den Todesfall über eine Risikolebensversicherung.
  • Das angesparte Kapital wird als lebenslange Rente ausgezahlt, eine Kapitalzahlung ist nicht möglich.
  • Das Guthaben ist im Insolvenzfall vor dem Zugriff Dritter geschützt
  • Nachgelagerte Besteuerung der Rente in der Auszahlungsphase.

Die Zulagen- oder Riesterrente

  • Diese Altersvorsorge wird aktiv vom Staat mit Zuschüssen und steuerlicher Absetzbarkeit gefördert. Sie eignet sich für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und ist für Beamte der effektivste Weg mit staatlicher Förderung.
  • Insbesondere für Besserverdienende ist die steuerliche Absetzbarkeit interessant.
  • In der Ansparphase können bis zu 2.100 Euro im Jahr förderungsberechtigt angespart werden.
  • Die Förderung beträgt für den Sparberechtigten 154 Euro im Jahr. Jedes ab dem 01.01.2009 geborene Kind wird zusätzlich mit 300 Euro gefördert. Für vor dem 01.01.2009 geborene Kinder beträgt die Förderung 184 Euro im Jahr.
  • Ist der Steuervorteil höher als die erhaltenen Zulagen, so erfolgt ergänzend zusätzlich eine anteilige Steuererstattung.
  • Junge-Leute-Förderung von 200 € als zusätzliche einmalige Zulage - Voraussetzung: jünger als 25 Jahre zum Zeitpunkt des Abschlusses
  • Für den Hinterbliebenenschutz im Todesfall gilt das eingeschränkte Bezugsrecht.  Grundsätzlich zu empfehlen ist ein weiterer Vertrag für den Ehepartner.
  • Verrentung des angesparten Kapitals. Alternativ können 30% des angesparten Kapitals als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Höhere Kapitalleistungen sind möglich, sofern das Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
  • Über das Guthaben kann vor dem Rentenalter nur verfügt werden, sofern das Kapital für Wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.
  • Das Guthaben ist im Ernstfall vor dem Zugriff Dritter geschützt.
  • Auszahlungsbeträge werden nachgelagert besteuert.

Die betriebliche Altersvorsorge

  • Sparen aus dem Bruttogehalt
  • Hieraus resultieren Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze für Westdeutschland (BBG West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das entspricht einem maximalen Sparbetrag von 254 € mtl. im Jahr 2017 und 260 € mtl. im Jahr 2018.
  • zusätzlich Steuerfreiheit für weitere Beiträge bis 150 € mtl. in 2017 bzw. bis zu 8% der BBG West in 2018. 
  • Einschluss von Zusatzversicherungen möglich (Hinterbliebenenschutz, Berufsunfähigkeit)
  • Heutige Verträge ermöglichen die Anpassung an die Inflation über eine Dynamik.
  • Mitnahme des Vertrags bei einem Arbeitgeberwechsel möglich
  • Es besteht bei einer Direktversicherung die Möglichkeit der privaten Weiterführung.
  • Das Guthaben ist im Ernstfall vor dem Zugriff Dritter geschützt. Deswegen darf der Versicherte vor Renteneintritt auch nicht über das Guthaben verfügen.
  • Lebenslange Verrentung wie auch spätere Kapitalauszahlung ist möglich.
  • Es gilt nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungsbeträge.
  • Von der Auszahlung werden später Krankenkassenbeiträge gezahlt, sofern die versicherte Person gesetzlich krankenversichert ist.
  • Für den Hinterbliebenenschutz im Todesfall gilt das erweiterte eingeschränkte Bezugsrecht.

Klassisch oder Fondsgebunden?

Welche Sparform für Sie die richtige Wahl ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Heutzutage gibt es verschiedenste fondsgebundene Varianten, mit denen alternative Sparformen gegenüber der klassischen Variante zur Renditeerhöhung genutzt werden können. Jede Chance auf höhere Renditen birgt aber auch das Risiko einer geringeren Verzinsung gegenüber der klassischen Variante. Das Ergebnis der heute getroffenen Entscheidung erfährt man erst zum Ende des Vertrags. 

Die gewählten Investmentfonds beeinflussen maßgeblich die mögliche höhere Performance und zum anderen das gewählte Sicherheitskonzept.
Zum Sicherheitskonzept gehört zum Beispiel die Beitragserhaltungsgarantie, die bei staatlich geförderten Anlagen wie Riesterrente oder betriebliche Altersvorsorge vorgegeben ist. Diese Garantie, die der Versicherer ausspricht, nimmt dem Sparvertrag die Möglichkeit, den Wunsch zum Risikosparen zu 100% zu erfüllen. Deswegen sollte die Anspardauer mindestens 20 Jahre und mehr betragen, damit auch eine realistische Chance auf höhere Renditen besteht. 

Wir empfehlen grundsätzlich, sich ausführlich hierzu beraten zu lassen.
Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Hanse Finanzmakler